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05.06.18, NZZ

Tagesschulen ermöglichen, nicht verordnen

Das Kantonsparlament setzt bei den Tagesschulen auf Freiwilligkeit und Wahrung der Gemeindeautonomie

Der Kanton Zürich erhält erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Schaffung von Tagesschulen. Dabei haben die Gemeinden viel Gestaltungsfreiheit. Im Kantonsrat gefällt das nicht allen.

Walter Bernet

Die Tagesschulen sind nicht nur Thema der Stadtzürcher Abstimmung vom 10. Juni, sondern haben am Montag auch den Kantonsrat beschäftigt. Bisher gab es im Kanton Zürich nämlich gar keine gesetzliche Grundlage für die Schaffung solcher Einrichtungen; das Volksschulgesetz verbietet sie zwar nicht, erwähnt sie aber mit keinem Wort. Das soll nun geändert werden. Im Wesentlichen geht es um eine knappe Ergänzung des Gesetzes mit einem Abschnitt über Tagesstrukturen, der auch Bestimmungen über die Tagesschulen enthält. Das Ergebnis der Beratung in der kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur (KBIK): einstimmige Annahme.

Opposition der SVP

Trotzdem hat die SVP-Fraktion am Montag den Antrag gestellt, auf die Vorlage gar nicht einzutreten. Die Begründung von Matthias Hauser (Hüntwangen) fiel knapp aus: Die Partei sieht keinen Grund für ein Obligatorium über Mittag, auch wenn man sich auf Wunsch trotzdem abmelden kann. Diese Freiwilligkeit könne bedeuten, dass man in eine andere Schule inner- oder ausserhalb der Gemeinde wechseln müsse, wenn man sich abmelde. Generell sei jede Ausdehnung staatlichen Einflusses in der Schule abzulehnen. Hans-Peter Amrein (svp., Küsnacht) wollte gar den Anfängen einer «sozialistischen Schulpolitik» wehren, indem er die Tagesschule mit der staatlich organisierten Ganztagesbetreuung der DDR verglich. Deren Kosten hätten wesentlich zum wirtschaftlichen Ruin der DDR beigetragen. Um es vorwegzunehmen: Nicht einmal die EDU wollte so konservativ sein. Der Rat beschloss mit 114 zu 51 (SVP-)Stimmen Eintreten auf die Vorlage.

Es ist das erste Gesetz, das Bildungsdirektorin Silvia Steiner von Anfang an mitgestaltet hat. Es öffnet den Raum zur Ausgestaltung bewusst sehr weit, damit auch kleinere Gemeinden massgeschneiderte Lösungen entwickeln können. Platz hat darin das zurzeit erprobte Stadtzürcher Modell ebenso wie Modelle, die sich nicht sehr stark vom herkömmlichen Nebeneinander von Schule und Hort unterscheiden. Grundsätzlich sollen Tagesschulen Unterricht und Betreuung verbinden und dieses Paket an mehreren Tagen pro Woche anbieten. Das Angebot muss aber freiwillig sein, vor allem die Betreuung über Mittag. Letztere kann zwar für obligatorisch erklärt werden. Nur dann können die Mittagspausen verkürzt werden. Die Eltern müssen aber einverstanden sei – oder eine Alternative wählen.

Gerade diese Breite der Möglichkeiten stiess auch auf Kritik. So fand Edith Häusler (gp., Kilchberg) zwar, es gelte jetzt, das vorliegende Konzept zum Fliegen zu bringen. Trotzdem hielt sie den im Gesetz verwendeten Begriff Tagesschule für «gewöhnungsbedürftig», weiche er doch vom auf Bundesebene gebräuchlichen ab. Sie hätte von EDK-Präsidentin Silvia Steiner mehr Einsatz für eine einheitliche Begrifflichkeit erwartet.

Nicht zum ersten Mal war es die AL, die den Gottesdienst neben der SVP wirklich störte. Judith Stofer (Zürich) beklagte, dass die Stadt Zürich die einstige Vorreiterrolle ihrer fünf Tagesschulen preisgegeben habe. Jetzt drohe die definitive Verwässerung. Zur echten Tagesschule gehöre ein ganztägiges Angebot mit Betreuung und Unterricht nach gleichem Konzept, das für alle obligatorisch sei. Unterstützung bei den Hausaufgaben, Ämtchen, freie gemeinsame Zeit, Ausflüge und Ähnliches gehörten dazu. Nur so erreiche die Tagesschule ihr wichtigstes Merkmal, die Stabilität, und nur so könne Gemeinschaft entstehen. Eine Tagesschule ohne obligatorische Betreuung am Mittag sei keine Tagesschule; der Begriff Tagesstruktur im Gesetz hätte dafür gereicht. Stofer beantragte, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen, scheiterte aber deutlich mit 55 zu 106 Stimmen.

Trotz dieser Kritik wird die Gesetzesänderung in der Schlussabstimmung in einigen Wochen eine deutliche Mehrheit erreichen. Sie scheint ein tragfähiger Kompromiss zu sein. Für Sylvie Matter (sp., Zürich) ist sie «keine Pionierarbeit, nichts Radikales». Eigentlich kämpfe die SP – wie die AL – für eine Ausdehnung der Blockzeiten bis in den Nachmittag hinein. Die vorliegende Änderung sei aber ein «Trippelschrittchen in die richtige Richtung».

Cäcilia Hänni (fdp., Zürich) erklärte den langfristigen Erfolg der Volksschule damit, dass sich diese immer wieder den gesellschaftlichen Veränderungen angepasst habe. Heute sei die Berufstätigkeit beider Eltern nicht mehr wegzudenken. Im Frühbereich sei es bereits selbstverständlich, dass die Kinder einige Tage fremdbetreut würden. Die Gesetzesänderung schaffe nun neue Chancen und Möglichkeiten, auf diese Bedürfnisse zu reagieren. Auch Christoph Ziegler (glp., Elgg) fand, bedarfsgerechte Strukturen gehörten zu einem modernen Kanton. Das schlanke Gesetz sei gelungen, weil es auf Zwang verzichte und die Gemeindeautonomie gewährleiste. Das Gesetz allein genüge allerdings nicht; es brauche zusätzliche Anreize, damit es auch umgesetzt werde. Als «salomonischen Weg zwischen Tagesschul-Turbos und Tagesschul-Verhinderern» bezeichnete Hanspeter Hugentobler (evp., Pfäffikon) die Vorlage. Sie ermögliche Tagesschulen, verordne sie aber nicht, lobte Corinne Thomet (cvp., Kloten).

Der Kompromiss hält

Hans Egli (edu., Steinmaur) sprach sich zwar für die Gesetzesänderung aus, beantragte aber, dass den Eltern die Vollkosten der Verpflegung verrechnet werden sollen. Eine etwas mildere Variante schlug Rochus Burtscher (svp., Dietikon) vor. Er verlangte die Erhebung von Elternbeiträgen an die Verpflegung. Beide unterlagen aber mit 106 zu 56 beziehungsweise 105 zu 55 Stimmen. Die Ratsmehrheit wollte die Regelung auch hier den Gemeinden überlassen.

Auch ein Antrag von AL und SP, die Verkürzung der Mittagspause als Möglichkeit auszuschliessen, scheiterte mit 131 zu 36 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der SP-Fraktion klar. Das sei absurd, reine Arbeitsbeschaffung für Betreuungspersonal, sagte Cäcilia Hänni (fdp., Zürich). Knapper, mit 93 zu 70 Stimmen, wurde ein Antrag von CVP, SVP, EVP und GLP abgelehnt, der die Bestimmung zum Tagesschulbesuch in einer anderen Gemeinde streichen wollte. Mit der Einwilligung beider Gemeinden wird ein solcher künftig allen Schülerinnen und Schülern offenstehen; das Schulgeld muss die Wohngemeinde berappen. Corinne Thomet wollte nicht einsehen, warum man ausgerechnet hier in die Gemeindeautonomie eingreife. «Was, wenn eine der Gemeinden nicht mitmacht?», fragte sie. Hanspeter Hugentobler befürchtete, die Regelung werde Anlass zu vielen Rechtsverfahren geben. Beide konnten die Mehrheit nicht überzeugen.

Posted in Pressespiegel on Jun 05, 2018.

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Über mich

Politische Tätigkeit

Seit 2014
Kantonsrätin Kanton Zürich
seit 2023: Präsidentin des Kantonsrat
2021 - 2023: Vizepräsidentin des Kantonsrat
seit 2019: Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsrat
2018-2019: Mitglied der Kommission für Bildung und Kultur
2015-2017: Mitglied der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit

2013 – 2014
Gemeinderätin Stadt Zürich
Mitglied der Spezialkommission Sozialdepartement
2010 – 2013
Vorstandsmitglied Studentische Wohngenossenschaft WOKO, Zürich
2012-2013: Vizepräsidentin der Woko
2005 – 2009
Mitglied Studierendenrat der Universität Zürich
2008 - 2009: Präsidentin des StuRa
Seit 2001
Mitglied der SP
2000 – 2002
Präsidentin Juso Zürcher Oberland
1999 – 2016
Mitglied der Juso
Ich bin 1981 im Zürcher Oberland geboren, wo ich auch meine Kindheit und Jugend verbrachte. Mit 18 Jahren entschloss ich mich, aktiv in die Politik einzusteigen und trat der JUSO bei. Dort arbeitete ich in verschiedenen Arbeitsgruppen mit und baute im Jahr 2000 im Zürcher Oberland eine neue JUSO Sektion auf, welche ich zwei Jahre, bis Januar 2003, präsidierte. 2001 trat ich neben der JUSO auch der SP bei.

Nach meinem Umzug vom Zürcher Oberland in die Stadt Zürich, fand ich in der SP 6 meine neue politische Heimat. In dieser Sektion engagierte ich mich von Anfang an im Vorstand: Schrieb Protokolle, organisierte Standaktionen und war bis zu meinem Rücktritt im Februar 2013 für die Neumitglieder zuständig.

Auch in der Unipolitik engagierte ich mich sehr aktiv. Von 2005 bis 2009 war ich Mitglied des Studierendenrates der Universität Zürich und vom 1. Mai 2008 bis Ende 2009 gar die Präsidentin desselben. In dieser Zeit beschäftigte ich mich sehr stark mit der Wohnpolitik in der Stadt Zürich. Darum übernahm ich nach meinem Rücktritt aus dem Studierendenrat 2010 die Vertretung der Studierenden der Universität Zürich in der Studentischen Wohngenossenschaft Woko, wo ich bis 2013 im Vorstand war, die letzten zwei Jahre als Vizepräsidentin.

Am 1. Februar 2013 konnte ich in den Gemeinderat der Stadt Zürich nachrücken, welchem ich bis Oktober 2014 angehörte. Im Gemeinderat vertrat ich die SP in der Spezialkommission Sozialdepartement. Seit November 2014 bin ich Mitglied des Zürcher Kantonsrates. Im Frühjahr 2015 wurde ich in die Aufsichtskommission Bildung und Kultur (ABG) gewählt, welche die Oberaufsicht über die Universität Zürich, die Zürcher Fachhochschulen, das Universitätsspital und das Kantonsspital Winterthur ausübt. 2018 wurde ich im Kantonsrat in die Kommission für Bildung und Kultur(KBIK) gewählt und trat aus der ABG zurück. Zugleich trat ich auch - um die Verbindung zwischen Parteibasis und Parlament sicher zu stellen - in die Bildungskommission der SP Kanton Zürich ein. Seit 2019 bin ich Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsrat, seit Herbst 2021 Vizepräsidentin des Kantonsrat. Am 8. Mai 2023 wurde ich für ein Jahr zur Kantonsratspräsidentin gewählt.

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